Schenkweise eingeräumte typische Unterbeteiligung am Kommanditanteil der Mutter bei vorbehaltenem Anspruch auf unentgeltliche Rückübertragung
Leitsatz
Räumt die Mutter ihren Kindern an einem Kommanditanteil schenkweise je eine typische Unterbeteiligung ein, behält sie sich aber das Recht vor, "jederzeit eine unentgeltliche Rückübertragung der Kapitalanteile ihrer Kinder" zu verlangen, so kann nicht ernstlich zweifelhaft sein, daß den Kindern keine Einkunftsquelle übertragen ist und daß deshalb die Gewinngutschriften auf die Unterbeteiligungen bei der Mutter keine Sonderbetriebsausgaben, sondern nichtabzugsfähige Zuwendungen im Sinne des § 12 Nr. 2 EStG sind.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1974 II Seite 740 KAAAA-90995