Wirtschaftsprüfungsexamen
1. Aufl. 2024
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1 Angewandte Betriebswirtschaftslehre
1.1 Kosten- und Leistungsrechnung
Nach § 4 Abs. 3 WiPrPrüfV umfasst das Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“ im WP-Examen auch die Kosten- und Leistungsrechnung. Gemäß der Konkretisierung des § 4 WiPrPrüfV vom für das WP-Examen wird der Kosten- und Leistungsrechnung dabei als Instrument zur Entscheidungsfindung und Verhaltenssteuerung eine mittlere Bedeutung und als Instrument zur Preisfindung und Erfolgsmessung sowie als Informationsinstrument für die Rechnungslegung eine hohe Bedeutung zugeschrieben.
1.1.1 Kostenstellenrechnung
Von Prof. Dr. Klönne
a)
Einordnung
Die Kosten- und Leistungsrechnung
unterscheidet zwischen den Bereichen (1) Kostenarten-, (2) Kostenstellen- und
(3) Kostenträgerrechnung. Erfasst werden die im Unternehmen angefallenen Kosten
in der Kostenartenrechnung. Die Kostenstellenrechnung geht der Frage nach, wo
die Kosten angefallen sind. Schließlich soll mit der Kostenträgerrechnung
beantwortet werden, wofür die Kosten angefallen sind.
Einzelkosten können direkt bzw. verursachungsgerecht den Kostenträgern bzw. betrieblichen Leistungen zugeordnet werden. Gemeinkosten sind hingegen diejenigen Kosten, die sich nicht direkt einem einzelnen Auftrag oder einem Produkt zurechnen lassen. Stattdessen werden die Gemeinkosten zunächst der Kostenstelle zugeordnet, in der sie verursacht wurden (Primärkostenverrechnung). Dabei wird zwischen Hilfskostenstellen und Endkostenstellen differenziert. Hilfskostenstellen sind – anders als die Endkostenstellen – nicht direkt an der wertschöpfenden Leistungserstellung beteiligt. Die Gemeinkosten der Hilfskostenstellen werden über die innerbetriebliche Leistungsverrechnung an die Endkostenstellen weitergegeben (Sekundärkostenverrechnung).
Die Kostenstellenrechnung ist das (notwendige) Bindeglied zwischen der Kostenarten- und der Kostenträgerrechnung. Sie ist mit der Kostenartenrechnung über die innerbetriebliche Leistungsverrechnung verbunden. Zudem schafft die Kostenstellenrechnung – zumindest bei Mehrproduktunternehmen – die Voraussetzung für eine Weiterverrechnung der erfassten, für alle Produkte gemeinsam anfallenden Gemeinkosten auf die hergestellten Kostenträger.
b)
Aufgabenstellung
Ein Unternehmen ist
in die Vor- bzw. Hilfskostenstellen Energie, Gebäude und Werkstatt und die
Endkostenstellen Produktion und Vertrieb gegliedert. Folgende Daten stehen
Ihnen über innerbetriebliche Leistungen zur Verfügung:
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Übersicht 1: Innerbetriebliche
Leistungen | ||||||
Von/an |
Energie |
Gebäude |
Werkstatt |
Produktion |
Vertrieb |
Gesamt |
Energie [in kWh] | 1.000 | 2.000 | 1.000 | 6.000 | 10.000 | |
Gebäude
[in m2] | 10 | 20 | 50 | 50 | 130 | |
Werkstatt [in h] | 30 | 10 | 40 | 40 | 60 | 180 |
Die folgende Tabelle zeigt die primären Gemeinkosten, die in den fünf Kostenstellen angefallen sind.
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Übersicht 2: Primäre
Gemeinkosten | ||||
Energie |
Gebäude |
Werkstatt |
Produktion |
Vertrieb |
10.000 € | 20.000 € | 30.000 € | 120.000 € | 60.000 € |
Beschreiben Sie kurz das Vorgehen bei der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung nach dem Blockumlageverfahren, nach dem Treppenumlageverfahren und nach dem Gleichungsverfahren. Beschreiben Sie für jedes Verfahren jeweils eine Produktionsstruktur, für die es sich im Hinblick auf die Genauigkeit der Kostenverteilung besonders eignet. (9 Punkte)
Stellen Sie die Gleichungen zur Ermittlung der Verrechnungspreise der Hilfskostenstellen nach dem Gleichungsverfahren auf. Verwenden Sie als Variablen die Verrechnungspreise pro gelieferter Einheit der Vorkosten. (6 Punkte)
Ermitteln Sie die Verrechnungspreise für die Hilfskostenstellen mithilfe der Gleichungen aus Aufgabenteil b). Dazu können Sie folgendes Ergebnis bereits verwenden: Der Verrechnungssatz für die Kostenstelle Energie beträgt 2 €/kWh. (8 Punkte)
Legen Sie die Kosten der Hilfskostenstellen mithilfe der in Aufgabenteil c) berechneten Verrechnungspreise auf die Endkostenstellen um und berechnen Sie die Gesamtkosten der Endkostenstellen. (Hinweis: Wenn Sie in Aufgabenteil c) kein Ergebnis erhalten haben, nehmen Sie die Verrechnungspreise 3 €/kWh Energie, 200 €/m2 Gebäude und 250 €/h Werkstatt an.) (6 Punkte)
Verteilen Sie die Kosten der Vorkostenstellen mithilfe des Treppenumlageverfahrens auf die beiden Endkostenstellen und erläutern Sie dabei Ihre Vorgehensweise. Verwenden Sie die Reihenfolge Energie – Gebäude – Werkstatt. (20 Punkte)