Angemessenheit der Gewinnverteilung bei schenkungsweise nahen Angehörigen überlassenen Gesellschaftsanteilen
Leitsatz
Nimmt der Vater seine Kinder durch Schenkung je einer Kommanditbeteiligung in der Weise in das väterliche Unternehmen auf, daß die Kinder Mitunternehmer werden, so ist bei Prüfung der Angemessenheit des vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssels der tatsächliche Wert des unentgeltlich erworbenen Gesellschaftsanteils im Sinne des Beschlusses des Großen Senats des (BFHE 106, 504, BStBl II 1973, 5) gleich dem Buchwert des festen Kapitalanteils zu setzen, wenn der Vater sich das Recht vorbehalten hat, das Gesellschaftsverhältnis zu kündigen, das Unternehmen allein fortzuführen und die Kinder mit dem Buchwert ihres festen Kapitalanteils abzufinden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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