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NWB Nr. 31 vom

Immobilien im Nachlass einer Erbengemeinschaft

Patricia Nußmann

Die Wahrscheinlichkeit, dass sich mindestens eine Immobilie im Nachlass einer in Deutschland verstorbenen Person befindet, liegt Schätzungen zufolge bei ca. 35–50 %. Sind mehrere Erben vorhanden und können sich diese nicht über den Umgang mit der Immobilie oder den Immobilien einigen, bleibt häufig nur der Weg zum Zwangsversteigerungsgericht. Der Erblasser kann diese für die Erben unwirtschaftliche Situation nach seinem Tod verhindern, indem er einen Testamentsvollstrecker einsetzt.

Fehlende Nachfolgeregelung als Problem

[i]Die Immobilie im Nachlass ist trotz Regelung bei einer Erbengemeinschaft problematischDie Immobilie(n) im Nachlass sind grds. erst einmal erfreulich, dann aber problematisch, wenn der Erblasser keine testamentarische oder erbvertragliche Nachfolgereglung getroffen hat und am Nachlass aufgrund gesetzlicher Erbfolge mehrere Personen berechtigt sind. Schwierigkeiten können zudem dann entstehen, wenn der Erblasser zwar eine Nachfolgeregelung testamentarisch oder erbvertraglich verfügt hat, allerdings auch mehrere Personen zu seinen Erben eingesetzt hat.

[i]Es drohen erhebliche wirtschaftliche VerlusteDas sich aus der Bildung einer Erbengemeinschaft ergebende, bereits häufig aus familiären Gründen bestehende und sich dann noch ...

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