Kein einheitliches Kreditgeschäft bei Kontokorrentverhältnissen mit verschiedenen Kreditgebern
Leitsatz
1. Für die Frage, ob Kontokorrentschuldverhältnisse der nicht nur vorübergehenden Verstärkung des Betriebskapitals eines Unternehmens dienen, sind solche Schuldverhältnisse mit verschiedenen Kreditgebern grundsätzlich für sich zu betrachten.
2. Eine Ausnahme gilt nicht schon dann, wenn ein Steuerpflichtiger bei mehreren Banken Kontokorrentkredite in Anspruch nimmt und die Abwicklung dieser Kredite so steuert, daß mindestens zeitweilig auf jedem dieser Konten ein Guthaben entsteht.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1974 II Seite 388 QAAAA-90954
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