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Arbeitshilfe - Stand: 13.10.2022

Schlussabrechnung Corona-Überbrückungshilfen: Paket 2 – Checklisten mit Berechnung

Überbrückungshilfe III Plus und IV

Gerd Scholze
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Wurde die Antragstellung der Überbrückungshilfen I bis IV sowie der November- und Dezemberhilfe durch prüfende Dritte vorgenommen und sind hierzu Bewilligungs- bzw. Teilablehnungsbescheide für die beantragten Programme ergangen, ist entsprechend eine Schlussabrechnung einzureichen.

Die Schlussabrechnung erfolgt über das elektronische Antragsportal der Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz sowie der Finanzen ebenfalls durch die prüfenden Dritten.

Übergreifend für alle Überbrückungshilfen sind hierbei die geltenden FAQ zu beachten, in denen die Schlussabrechnungen unter anderem in ein Paket 1 und ein Paket 2 - Überbrückungshilfe III Plus und IV - aufgeteilt wurden.

Über das Antragsportal wird die Antragsberechtigung für jedes Förderprogramm erneut geprüft und anhand der tatsächlich realisierten Umsatzeinbrüche und der tatsächlich entstandenen förderfähigen Fixkosten die endgültige Höhe der Förderung ermittelt und die Nachzahlung bzw. Rückforderung berechnet.

Mit diesen Excel-Tools können Sie die Schlussabrechnungen bereits optimal vorbereiten und als Grundlage für Ih...

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