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OLG Nürnberg 11.11.2021 3 U 1137/21, NWB 30/2022 S. 2109

Beruf | Nutzung eines wettbewerbswidrigen Briefbogens

Nutzt ein angestellter Rechtsanwalt den Briefkopf der Rechtanwaltskanzlei und unterzeichnet im eigenen Namen, haftet er als Täter für eine sich aus dem Briefbogen ergebende Wettbewerbsverletzung. Die Bezeichnung „K & Kollegen“ im Rahmen eines Rechtsanwaltsbriefkopfes suggeriert, dass „K“ selbst sowie mindestens zwei weitere Personen in der Kanzlei berechtigt sind.

Anmerkung:

Der einzige angestellte Rechtsanwalt eines selbst nicht (mehr) postulationsfähigen Kanzleiinhabers verwirklicht, indem er die streitgegenständlichen Briefköpfe verwendet, mit seinem Namen unterschreibt und sich damit zu eigen macht, den objektiven Tatbestand eines Wettbewerbsverstoßes. Irreführend ist der verwendete Briefbogen, weil der durchschnittliche Adressat regelmäßig davon ausgehen wird, dass eine Person, die aus...

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