Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bildung von Rückstellungen für ausstehende Rechnungen
Strategien zur Vermeidung zukünftiger Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Im Rahmen der Abschlusserstellung kommt es regelmäßig vor, dass Lieferantenrechnungen nicht im Bilanzaufstellungszeitraum eingehen. Um dem Grundsatz der Periodenabgrenzung gerecht zu werden, sind für diese sog. ausstehenden Rechnungen Rückstellungen zu passivieren. Allerdings ist dies nur dann zulässig, wenn die künftigen Aufwendungen zur Erfüllung der Verpflichtung sofort abziehbare Ausgaben darstellen. Eine Passivierung scheidet hingegen aus, wenn die künftigen Aufwendungen als Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert werden müssen. Ziel des Beitrags ist es aufzuzeigen, womit dieses Passivierungsverbot für aktivierungspflichtige Anschaffungs- oder Herstellungskosten begründet wird und welche Gestaltungsmöglichkeiten diesbezüglich bestehen.
Bilanziell besteht bezüglich der Rückstellungsbildung für spätere Anschaffungs- oder Herstellungskosten kein Diskussionsbedarf, da in der einschlägigen Literatur unter Bezugnahme auf das Steuerrecht und die Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, dass aktivierungspflichtige Anschaffungs- oder Herstellungskosten keine Passivierung einer Rückstellung rechtfertigen. Begründet wird dies dami...