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BFH Urteil v. - IV R 76/70 BStBl 1974 II S. 295

Gesetze: EStG § 34 Abs. 1 und 2EStG § 24 Nr. 1 Buchst. c

Tarifermäßigung für Ausgleichszahlungen, die ein Kommissionsagent erhält

Leitsatz

Die Tarifvergünstigung des § 34 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 24 Nr. 1 Buchst. c EStG ist auf Ausgleichszahlungen, die ein Kommissionsagent in sinngemäßer Anwendung des § 89b HGB erhält, analog anwendbar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 295
MAAAA-90938

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BFH, Urteil v. 24.01.1974 - IV R 76/70

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