Besteuerung von Unterhaltsleistungen durch einen beschränkten Steuerpflichtigen als wiederkehrende Bezüge
Leitsatz
1. Unterhaltsleistungen, die von einem nicht oder nur beschränkt steuerpflichtigen Geber gewährt werden, sind Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG. Eine vom Unterhaltsberechtigten erbrachte Gegenleistung kann in diesen Fällen nicht einkommensmindernd berücksichtigt werden.
2. Die in § 22 Nr. 1 Satz 2 EStG für Unterhaltsleistungen von unbeschränkt Steuerpflichtigen getroffene Regelung kann auch dann nicht entsprechend angewendet werden, wenn die Unterhaltsleistungen aus Mitteln gewährt werden, die der Besteuerung im Inland unterlegen haben.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1974 II Seite 101 WAAAA-90913