Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umdenken beim Vorsteuerabzug
„Mittelbare“ Verwendung oder Mittel zur Verwendung im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit
[i]Scholz, Vorsteuerabzug, Grundlagen, NWB VAAAE-51939 Die Frage, ob derzeit ein Umdenken beim Vorsteuerabzug für die öffentliche Hand stattfindet, stellt sich, seitdem der ( NWB BAAAI-57738) einer Gemeinde den Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für die Errichtung einer unentgeltlich genutzten Touristenattraktion zugestanden hat. Im Urteilsfall gewährte der BFH der Gemeinde Mörsdorf den Vorsteuerabzug aus der Errichtung der Hängeseilbrücke Geierlay, obwohl diese der Allgemeinheit unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung steht. Ermöglicht wird dies durch die erheblichen Umsätze aus der Parkraumbewirtschaftung, die die Gemeinde erzielt. Der nachfolgende Beitrag geht daher im Detail auf die verschiedenen neuen Aspekte der Rechtsprechung ein und stellt dar, welche Vorsteuerpotenziale sich hieraus für die öffentliche Hand ergeben. Zugleich zeigt der Beitrag auch die vom BFH gesetzten Grenzen auf. Im Ergebnis stellt sich zukünftig stets die Frage: Dient eine Eingangsleistung als Mittel zur Verwendung für die Erzielung steuerpflichtiger Ausgangsumsätze bzw. wird sie mittelbar zur Erzielung entsprechender Umsätze verwendet?
.