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LSG Hessen Urteil v. - L 9 U 87/21

Gesetze: Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB I; § 56, S. 2 SGB I; § 59, S. 1 SGB X; § 8, Abs. 1 RVO; § 551 RVO; Nr. 4105 BKV

Leitsatz

Leitsatz:

1. Eine Verletzung der ärztlichen Anzeigepflicht nach § 202 Satz 1 SGB VII ist der Beklagten im Rahmen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs nicht zuzurechnen.

2.Für die Kostenprivilegierung reicht es aus, dass zumindest die Möglichkeit einer Sonderrechtsnachfolge nach § 56 SGB I nicht völlig ausgeschlossen ist (; ; LSG Niedersachsen-Bremen vom - L 8 SO 293/15).

Fundstelle(n):
JAAAJ-17733

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Nutzungsdauer:
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LSG Hessen, Urteil v. 22.11.2021 - L 9 U 87/21

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