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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 8 K 8258/20

Gesetze: AO § 169 Abs. 1, AO § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, AO § 171 Abs. 4, AO § 181 Abs. 1 S. 1, AO § 194, AO § 196, FGO § 97

Bindungswirkung eines Zwischenurteils

Hemmung der Feststellungsverjährung durch eine Prüfungsanordnung

Leitsatz

1. Ein rechtskräftig gewordenes Zwischenurteil bindet das Gericht für das anschließende Grund- oder Endurteil.

2. Eine durch Bekanntgabe an den (unrichtigen) Inhaltsadressaten zunächst wirksam gewordene Prüfungsanordnung entfaltet diesem gegenüber Hemmungswirkung, soweit sie nicht von ihm erfolgreich angefochten worden ist. Entsprechendes gilt für den umgekehrten Fall (richtiger Inhaltsadressat, falscher Gegenstand).

3. Eine Prüfungsanordnung, mit der die Prüfung der Einkünfte einer Personengesellschaft aus Vermietung und Verpachtung angeordnet wird, hemmt die Feststellungsfrist betreffend von dieser Gesellschaft erzielte Einkünfte aus Gewerbebetrieb nicht.

Fundstelle(n):
AO-StB 2023 S. 148 Nr. 5
BAAAJ-17578

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 03.05.2022 - 8 K 8258/20

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