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BFH Urteil v. - VIII R 21/69 BStBl 1973 II S. 55

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3FGO § 43

Keine Rückstellung für mögliche, durch spätere Betriebsprüfung veranlaßte Buchführungsarbeiten

Leitsatz

1. Die Möglichkeit, daß bei einer späteren Betriebsprüfung Aufwendungen für zusätzliche Buchführungsarbeiten entstehen können, rechtfertigt nicht die Bildung von Rückstellungen. 2. Werden bei einer objektiven Klagenhäufung ein Hauptantrag und ein Hilfsantrag gestellt und beruhen diese Anträge auf unterschiedlichen Sachverhalten, dann muß das FG über alle Anträge entscheiden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 55
RAAAA-90864

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Online-Dokument

BFH, Urteil v. 24.08.1972 - VIII R 21/69

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