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BFH Urteil v. - IV R 138/67 BStBl 1973 II S. 526

Gesetze: EStG § 15 Nr. 2

Im Unternehmen nicht mitarbeitende Kinder ohne Leistung einer Einlage keine Mitunternehmer

Leitsatz

Nimmt der Vater ein nicht mitarbeitendes Kind in eine zur Fortführung seines bisherigen Einzelunternehmens gegründete Personengesellschaft auf, so ist das Kind im Regelfalle im Jahr der Gesellschaftsgründung auch dann nicht Mitunternehmer im Sinne des § 15 Nr. 2 EStG, wenn das Kind zwar zu einer Bareinlage verpflichtet sein soll, diese aber nur aus einem vom Vater gewährten und aus dem ersten Gewinnanteil des Kindes wieder getilgten "Darlehen" leistet.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 526
XAAAA-90862

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 01.02.1973 - IV R 138/67

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