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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 19 | Datenschutz-Grundverordnung: Kein Anspruch auf Auskunft über die bei der IZA gespeicherten Daten

Der Bundesfinanzhof hat ein erstinstanzliches Urteil des FG Köln bestätigt, wonach ein Betroffener auch nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) keinen Anspruch auf Auskunft über die Daten hat, die über ihn bei der – beim BZSt angesiedelten – Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen (IZA) gesammelt worden sind. Eine Auskunftserteilung über die gesammelten Daten gefährde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Finanzbehörden.

In unserer Juni-Ausgabe 2020 hatten wir Sie über ein erstinstanzliches Urteil des FG Köln informiert. Danach hat ein Betroffener auch nach dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung keinen Anspruch auf Auskunft über die Daten, die über ihn bei der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen gesammelt worden sind. Die IZA ist bekanntlich beim Bundeszentralamt für Steuern angesiedelt.

Wenig überraschend hat der Bundesfinanzhof dies jetzt bestätigt und die Revision als unbegründet zurückgewiesen. Eine Auskunftserteilung über die bei der IZA gesammelten Daten gefährde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Finanzbehörden. Die Interessen der betroffenen Personen an d...

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