Keine Behandlung von Lizenzverträgen als Miet- oder Pachtverträge, wenn sie der Miete oder Pacht fremde Elemente enthalten
Leitsatz
1. Der Senat bleibt bei seiner Rechtsauffassung im Urteil vom I 174/60 S (BFHE 81, 461, BStBl III 1965, 230), daß eine Einordnung von Lizenzverträgen als Miet- und Pachtverträge nicht möglich ist, wenn die Verträge wesentliche, der Miete bzw. Pacht fremde Elemente enthalten.
2. Das (BFHE 82, 654, BStBl III 1965, 483) zur Hinzurechnung von Lizenzgebühren beim Gewerbeertrag enthält gegenüber dem BFH-Urteil I 174/60 S keine einschränkende, sondern eine spezifizierende Auslegung.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1973 II Seite 412 EAAAA-90851
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