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BFH Urteil v. - I R 21/71 BStBl 1973 II S. 251

Gesetze: KStG § 4 Abs. 1 Nr. 6StAnpG § 17

Die Förderung der allgemeinen Erholung arbeitender Personen ist kein gemeinnütziger Zweck

Leitsatz

Ein Verein, der mit seiner Tätigkeit die allgemeine Erholung arbeitender Personen bezweckt, ist nicht gemeinnützig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 251
WAAAA-90832

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 22.11.1972 - I R 21/71

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