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BFH Urteil v. - IV R 9/68 BStBl 1973 II S. 221

Gesetze: EStG § 15 Nr. 2

Nicht mitarbeitende und nicht am Vermögen eines Unternehmens beteiligte Kinder sind keine Mitunternehmer

Leitsatz

Nimmt der Vater ein nicht mitarbeitendes Kind in eine Personengesellschaft zur Fortführung seines bisherigen Einzelunternehmens auf, so ist das Kind in aller Regel im Jahr der Aufnahme kein Mitunternehmer, wenn es sich nur verpflichtet, einen Teil seines künftigen Gewinnanteils zur Bildung eines Kapitalanteils stehen zu lassen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 221
VAAAA-90828

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BFH, Urteil v. 01.02.1973 - IV R 9/68

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