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FG Münster Beschluss v. - 9 V 1110/22 E

Gesetze: EStG § 19; EStG § 39e; EStG § 40a Abs. 2; SGB IV § 7 Abs. 1; SGB IV § 8 Abs. 1 Nr. 1; FGO § 69

Verfahren

Kein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis zwischen Alleingesellschafter und GmbH

Leitsatz

1. Der Alleingesellschafter einer GmbH kann mit der Gesellschaft einen Arbeitsvertrag schließen, sodass er steuerlich deren Arbeitnehmer ist und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht.

2. Das Vorliegen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses bestimmt sich im Rahmen der Pauschalierung der Lohnsteuer für geringfügig Beschäftigte allein nach sozialversicherungsrechtlichen Maßstäben.

3. Sozialrechtlich ist kein Beschäftigter, wer als Alleingesellschafter einer GmbH zugleich deren Arbeitnehmer ist.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 16/2022 S. 743
NAAAJ-17172

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Münster, Beschluss v. 02.06.2022 - 9 V 1110/22 E

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