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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 7 K 169/21

Gesetze: AO § 125; AO § 16; AO § 195; FVG § 5 Abs 1 S 1 Nr 12; EStG § 50a

Prüfungsanordnung: Feststellungsinteresse für Nichtigkeitsfeststellungsklage – Zuständigkeit für die Prüfung des Steuerabzugs nach § 50a EStG im Rahmen der Außenprüfung

Leitsatz

1. Die Nichtigkeitsfeststellungsklage betreffend eine Prüfungsanordnung ist auch dann zulässig, wenn zum Zeitpunkt der Klagerhebung bereits geänderte Steuerbescheide bzw. Feststellungsbescheide ergangen sind, die auf den Prüfungsfeststellungen beruhen und die noch nicht bestandskräftig sind (anhängige Klageverfahren).

2. Das Bundeszentralamt für Steuern ist für die Prüfung des Steuerabzugs nach § 50a EStG im Rahmen der Außenprüfung (ab dem vom Verordnungsgeber angeordneten Zeitpunkt) sachlich gemäß §§ 195, 16 AO i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 FVG zuständig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
IStR 2022 S. 397 Nr. 11
MAAAJ-17168

Preis:
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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 19.11.2021 - 7 K 169/21

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