Zeitpunkt der Realisierung eines Auflösungsverlustes aus
GmbH-Beteiligung – Entstehung vor Abschluss der Liquidation –
Anzeige der Masseunzulänglichkeit im Insolvenzverfahren –
Möglichkeit der Auskehrung von Restvermögen –
Einkünfteerzielungsabsicht bei Erwerb der Beteiligung
Leitsatz
1. Eine Vorverlagerung der Entstehung des Auflösungsverlustes aus einer GmbH-Beteiligung auf den Zeitpunkt der Eröffnung des
Insolvenzverfahrens kommt ungeachtet der Höhe der Überschuldung und der Anzeige der Masseunzulänglichkeit nicht in Betracht,
wenn die GmbH noch über aktivierungsfähiges Vermögen verfügt und daher die Möglichkeit einer Auskehrung von Restvermögen an
die Gesellschafter nicht ausgeschlossen werden kann.
2. Eine solche Möglichkeit kann insbesondere dann nicht ausgeschlossen werden, wenn ein Gesellschafter seine ausgefallene
Darlehensforderung gegen die GmbH unter Berufung auf das Kleinanlegerprivileg als nicht nachrangiger Insolvenzgläubiger angemeldet
hat.
3. Die steuerliche Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes gemäß § 17 EStG setzt voraus, dass die Beteiligung in der Absicht
erworben wurde, dadurch einen Gewinn zu erzielen.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 16/2022 S. 744 DStR 2023 S. 6 Nr. 16 DStRE 2023 S. 643 Nr. 11 WM 2022 S. 1939 Nr. 40 PAAAJ-17154
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 12.04.2022 - 10 K 1175/19 E
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