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MFA Nr. 7 vom Seite 10

Qualitätsmanagementsysteme im Gesundheitswesen in Bezug auf die ambulante medizinische Versorgung

Gesundheitsökonomin Kathrin Mann (MHBA)

Seit fast 20 Jahren gilt die gesetzliche Verpflichtung eines Qualitätsmanagements für ambulante Gesundheitsdienstleister. In § 135a Sozialgesetzbuch V werden Leistungserbringer zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistung verpflichtet, um die Ergebnisqualität und somit die Qualität der Behandlung zu verbessern.

Umsetzung des Qualitätsmanagements

Für die Umsetzung bedeutet das, dass Abläufe und Tätigkeiten in einer Arztpraxis strukturiert und schriftlich dokumentiert werden sollen. Die ständige Verbesserung der einzelnen Prozesse und die interne Bewertung dienen einer Erhöhung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Dadurch optimiert sich die medizinische Versorgung der Patienten und es kommt zu einer höheren Arbeitszufriedenheit und Motivation der Mitarbeitenden durch mehr Eigenverantwortung und ein besseres Zeitmanagement. Wie die Vorgaben umgesetzt werden und welches Qualitätsmanagementsystem dazu gewählt wird, bleibt dem Betreiber der Praxis oder der Einrichtung überlassen. Eine Zertifizierungspflicht für Praxen besteht nicht.

Definition und Entwicklung des Qualitätsmanagements

Heutzutage wird der Begriff „Qualität“ vielfach verwendet. Mit...