BFH Urteil v. - VIII R 50-51/66, VIII R 162/70 BStBl 1972 II S. 624
Gesetze: EStG § 15 Nr. 1EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1GewStG § 2GewStDV § 1
Ein Künstleragent ist Gewerbetreibender
Leitsatz
Ein Künstleragent, dem nach § 54 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in der Fassung vom (BGBl I 1957, 321) ein Auftrag zur auf Gewinn gerichteten Arbeitsvermittlung für Tanz- und Unterhaltungskapellen sowie Alleinunterhalter erteilt ist, übt keinen freien Beruf, sondern ein Gewerbe aus. Der VIII. Senat schließt sich insoweit dem Urteil I 157/63 U vom (BFH 84, 97, BStBl III 1966, 36) an.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1972 II Seite 624 GAAAA-90791
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Online-Dokument
BFH, Urteil v. 18.04.1972 - VIII R 50-51/66, VIII R 162/70
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