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BFH Urteil v. - I R 126/70 BStBl 1972 II S. 621

Gesetze: EStG § 2 Abs. 2EStG § 10d

Vererblichkeit des Rechts zur Geltendmachung eines Verlustausgleichs

Leitsatz

Der Erbe kann den von dem Erblasser mangels positiver Einkünfte nicht ausgeschöpften Verlustausgleich bei seiner Einkommensteuerveranlagung für das Jahr des Erbfalls geltend machen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 621
WAAAA-90790

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Online-Dokument

BFH, Urteil v. 17.05.1972 - I R 126/70

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