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BFH Urteil v. - I R 171/68 BStBl 1972 II S. 358

Gesetze: GewStG §§ 7, 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2

Behandlung des Umwandlungsgewinns bei Umwandlung der Organgesellschaft in eine Personengesellschaft

Leitsatz

Besteht eine gewerbesteuerrechtliche Organschaft ohne Ergebnisabführungsvertrag und wird die Organschaft in eine Personengesellschaft umgewandelt, so unterliegt ein Umwandlungsgewinn, der beim herrschenden Unternehmen entsteht, insoweit nicht der Gewerbesteuer, als er aus aufgespeicherten Gewinnen der Organschaft herrührt, die auf Grund der Organschaft bereits durch Zurechnung zum Gewerbeertrag des herrschenden Unternehmens versteuert wurden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 358
GAAAA-90752

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 26.01.1972 - I R 171/68

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