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NWB BB 7/2022 S. 192

Lieferkettengesetz: Unternehmen müssen jetzt handeln

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – kurz Lieferkettengesetz – tritt Ende des Jahres in Kraft und verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl mit Sitz in S. 193Deutschland zur Achtung und Wahrung von Menschenrechten. Um das sicherzustellen, müssen Unternehmen u. a. ein Risikomanagement einrichten, das sich speziell mit diesem Thema befasst. Die Praxis zeigt, dass die Umsetzung mehrere Monate dauern kann.

Umfragen und praktische Erfahrungen zeigen allerdings, dass sich viele Unternehmen diesem Thema noch nicht angenommen haben, obwohl Verstöße mit hohen Bußgeldern bestraft werden können. Das Gesetz gilt ab dem Jahr 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000, ab dem Jahr 2024 für Betriebe mit mindestens 1.000 Beschäftigten im Inland. Aber auch kleinere Firmen können bereits heute Handlungsbed...

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