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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 4 KR 4017/20

Gesetze: SGB V § 109 Abs. 4; KHEntgG § 7 Abs. 1; KHEntgG § 9 Abs. 1; BGB § 242; BGB § 387

Leitsatz

Leitsatz:

Die Neukodierung einer Nebendiagnose erst im gerichtlichen Verfahren nach Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens ohne Abänderung der strittigen DRG ist zulässig und stellt keine Änderung des Streitgegenstands dar. Für die Anwendung des Rechtsinstituts der Verwirkung, das nur in besonderen, engen Ausnahmekonstellationen bei Nachforderungen eines Krankenhauses heranzuziehen ist, ist in einem solchen Fall kein Raum.

Fundstelle(n):
CAAAJ-15988

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 20.05.2022 - L 4 KR 4017/20

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