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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 3 K 3072/20

Gesetze: EStG § 17 Abs. 1 S. 1, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e Doppelbuchst. a, AStG § 6 Abs. 1 S. 1, AStG § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 4, DBA-Kanada 2001 Art. 13 Abs. 4 S. 1 Buchst. a, AEUV Art. 63, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1

Wegzugsbesteuerung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG bei Wegzug nach Kanada trotz weiter bestehenden Besteuerungsrechts Deutschlands: keine teleologische Reduktion

Verfassungsmäßigkeit

Leitsatz

1. Der Anwendungsbereich von § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG ist nicht teleologisch zu reduzieren. Insbesondere kommt es nicht in Betracht, das aus § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AStG herrührende Tatbestandsmerkmal des Ausschlusses oder der Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal in § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG hineinzulesen.

2. Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG in Verbindung mit § 17 EStG ist auch bei einer wortlautorientierten Auslegung verfassungsgemäß, verstößt weder gegen die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Ausreisefreiheit noch gegen Art. 3 Abs. 1 GG und führt auch nicht im Hinblick auf die Besteuerung künftiger Gewinnausschüttungen der Kapitalgesellschaft zu einer verfassungsrechtlich unzulässigen Doppelbesteuerung.

Fundstelle(n):
IWB-Kurznachricht Nr. 2/2023 S. 42
IWB-Kurznachricht Nr. 2/2023 S. 42
IAAAJ-15866

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 27.04.2022 - 3 K 3072/20

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