Auseinandersetzung einer mitunternehmerischen Bruchteilsgemeinschaft: Realteilung im Rahmen einer Betriebsaufgabe – Erfordernis
der einheitlichen Wahlrechtsausübung der Realteiler
Leitsatz
Wird eine von zwei Miterben gebildete mitunternehmerische Bruchteilsgemeinschaft in der Weise auseinandergesetzt, dass ein
Gemeinschafter die ihm zu Alleineigentum zugeordneten Grundstücke als Sonderbetriebsvermögen in den gemeinsam mit seinem Ehegatten
geführten landwirtschaftlichen Betrieb einlegt, während der andere Gemeinschafter das ihm zugeordnete Grundstück in sein Privatvermögen
überführt, so liegt darin eine Realteilung im Rahmen einer Betriebsaufgabe, die im Umfang der weiterhin betrieblich genutzten
Grundstücke nicht zur Aufdeckung und Versteuerung stiller Reserven führt.
Die Realteilungsgrundsätze gelten für den anderen Realteiler auch dann, wenn die von einem Realteiler übernommenen Wirtschaftsgüter
bei diesem Privatvermögen werden (vgl. , BStBl II 1994, 607; entgegen BStBl I 1994, 601).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): CAAAJ-15842
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Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 13.06.2005 - 14 K 6184/01 F
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