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Fahrzeuge im Privatvermögen
© fotomek
– stock.adobe.comVom
Finanzamt werden im Allgemeinen eigentlich Fahrzeuge bemängelt, welche sich im
Betriebsvermögen befinden. Bei der hier durchgeführten
Umsatzsteuer-Sonderprüfung war es mal anders. Hier wird bemängelt, dass sich
günstige Privatfahrzeuge nicht im Betriebsvermögen befinden und keine Kosten
dazu abgesetzt werden.
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