1. Gegen einen Bescheid, durch den festgestellt wird, daß bestimmte Personen an einkommensteuerpflichtigen Einkünften nicht beteiligt sind (sogenannter negativer Feststellungsbescheid), sind diese Personen zur Einlegung von Rechtsbehelfen berechtigt; sie sind dadurch beschwert, daß die von ihnen behauptete Rechtsposition allgemein mit steuerlich verbindlicher Wirkung geleugnet wird (§ 216 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO).
2. Zu den Voraussetzungen, unter denen im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung die Einkunftsquelle einem anderen übertragen werden kann mit der Folge, daß diesem die Einkünfte
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1971 II Seite 478 FAAAA-90667
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