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BFH Urteil v. - V R 41/69 BStBl 1971 II S. 467

Gesetze: UStG 1951 § 2 Abs. 1UStG 1951 § 4 Nr. 8UStG 1951 § 5

Leitsatz

1. Gegen die Schätzung des Umsatzes bei Geldspielautomaten gemäß § 217 AO durch Verdoppelung des Kasseninhalts des Automaten bestehen keine Bedenken.

2. Die Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 8 UStG 1951 ist auf die durch Geldspielautomaten erzielten Umsätze nicht anwendbar.

3. Jedes einzelne Spiel mit dem Geldspielautomaten bewirkt einen steuerbaren Umsatz.

4. Jedes in den Automaten eingeworfene Geldstück ist Entgelt für die Überlassung des Automaten zum Spielen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

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Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 467
BAAAA-90664

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BFH, Urteil v. 04.02.1971 - V R 41/69

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