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Steuerbefreiung für Umsätze eines Gästeführers in einem Museum
Der BFH kommt zu dem Ergebnis, dass ein Gästeführer in einem Museum die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG in Anspruch nehmen kann.
I. Leitsätze
Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG für die Leistungen eines Museums oder einer gleichartigen Einrichtung umfasst sachlich nicht nur die Einräumung von Eintrittsberechtigungen in das Museum, sondern auch z. B. auch andere typische Museumsleistungen mit Kulturbezug.
Das Museum, mit dem die gleichartige Einrichtung ihre Museumsleistung erbringt, kann auch das Museum einer dritten Person sein.
Jedenfalls bei einem Museum, das nur in Begleitung eines Gästeführers besucht werden darf, ist die Führung der Museumsgäste eine typische Museumsleistung.
Ein spezialisierter Unterricht, der für sich allein nicht der für den Schul- und Hochschulunterricht kennzeichnenden Vermittlung, Vertiefung und Entwicklung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Bezug auf ein breites und vielfältiges Spektrum von Stoffen gleichkommt, ist kein Schul- oder Hochschulunterricht i. S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL in seiner neueren Auslegung durch den EuGH.
Art. 132 Abs. 1 Buchst. n MwStSystRL ist grundsätzlich nicht berufbar.
II. Sachverhalt
Ein Unternehmer ist u. a. als Gästeführer eines Museums tätig. Das...