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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 09 | Arbeitszimmer: BFH bekräftigt, dass es auf die Notwendigkeit nicht ankommt

Schon mehrfach haben wir darüber berichtet, dass ein häusliches Arbeitszimmer laut Bundesfinanzhof nicht notwendig oder erforderlich sein muss. Entscheidend ist allein, dass ein geeigneter Raum tatsächlich ausschließlich betrieblich oder beruflich genutzt wird. Die Finanzverwaltung wollte das aber nicht akzeptieren und stellte sich taub. Das ist wohl der Grund, warum der Bundesfinanzhof ein Urteil, das bereits im Juli 2019 als NV-Entscheidung in der Welt war, jetzt nachträglich auch amtlich veröffentlicht hat.

Schon mehrfach haben wir darüber berichtet, dass ein häusliches Arbeitszimmer nach der Auffassung des Bundesfinanzhofs nicht notwendig oder erforderlich sein muss. Entscheidend ist allein, dass ein geeigneter Raum tatsächlich ausschließlich betrieblich oder beruflich genutzt wird. Oder zumindest nahezu ausschließlich – also zu mindestens 90 %. – Die Finanzverwaltung wollte das aber nicht akzeptieren und stellte sich taub. Das ist wohl auch der Grund, warum der VI. Senat des BFH ein Urteil, das bereits im Juli 2019 als NV-Entscheidung in der Welt war, jetzt nachträglich auch amtlich veröffentlicht hat.

Wir hatten bereits die NV-Entscheidung...

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