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BFH Urteil v. - VI R 157/68 BStBl 1971 II S. 165

Gesetze: BGB § 95 Abs. 2BHG 1964 § 19

Leitsatz

1. Sachen, die nur zu einem vorübergehenden Zweck in ein Gebäude eingefügt sind (§ 95 Abs. 2 BGB), bleiben bewegliche Wirtschaftsgüter im Sinne des § 19 BHG 1964.

2. Zu den Voraussetzungen, unter denen eine von dem Mieter einer Wohnung eingebaute zentrale Gasheizungsanlage als nur zu einem vorübergehenden Zweck eingefügt angesehen werden kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 165
MAAAA-90630

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BFH, Urteil v. 04.12.1970 - VI R 157/68

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