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BFH Urteil v. - IV 213/65 BStBl 1970 II S. 793

Gesetze: AO § 210AO § 223

Leitsatz

1. Der Anspruch auf Erlaß eines Gewerbesteuermeßbescheids kann verwirkt sein, wenn die Frage der Einkunftsart (freiberuflich oder gewerblich) streitig ist, die Gewerbesteuervorauszahlung nach Prüfung dieser Frage auf 0 DM festgesetzt wurde und auch aus späteren Einkommensteuerveranlagungen deutlich zu erkennen war, daß das FA die Tätigkeit des Steuerpflichtigen als freiberuflich beurteilte.

2. Zum Umfang der Verwirkung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 793
OAAAA-90612

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BFH, Urteil v. 05.03.1970 - IV 213/65

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