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BFH Urteil v. - I R 147/67 BStBl 1970 II S. 455

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1GewStDV § 1 Abs. 1EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1

Leitsatz

Ein Rechtsbeistand, der mit Genehmigung des Landgerichtspräsidenten Auszüge aus Gerichtsakten für Versicherungsgesellschaften fertigt, ist nicht Angehöriger eines freien Berufs im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Seine Tätigkeit ist nicht der eines Rechtsanwalts ähnlich. Er unterliegt daher der Gewerbesteuer.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 455
RAAAA-90569

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 18.03.1970 - I R 147/67

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