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BFH Urteil v. - V 166/65 BStBl 1970 II S. 138

Gesetze: UStG 1951 § 16 Abs. 1UStDB 1951 § 70 Abs. 2 Nr. 1

Leitsatz

1. Erworben im Sinne der §§ 16 Abs. 1 UStG, 70 Abs. 2 Nr. 1 UStDB sind Steine dann nicht, wenn sie der Ausfuhrhändler aufgrund eines Pachtvertrages selbst gewinnt.

2. Wird in Verträgen über die Ausbeutung von Grund und Boden auf Gestein nicht nur eine Verfügungsmacht zum Zwecke der Ausscheidung und Wegführung der Steine, sondern eine allgemeinere Verfügungsmacht eingeräumt, handelt es sich in der Regel um Pachtverträge.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 138
CAAAA-90535

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BFH, Urteil v. 27.11.1969 - V 166/65

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