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BFH Urteil v. - IV R 270/66 BStBl 1969 II S. 196

Gesetze: GewStG § 7HGB § 89b

Leitsatz

Die Ausgleichszahlung an den Handelsvertreter im Sinn des § 89b HGB gehört zum Gewerbeertrag.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1969 II Seite 196
VAAAA-90465

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BFH, Urteil v. 05.12.1968 - IV R 270/66

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