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BFH Urteil v. - IV R 59/68 BStBl 1969 II S. 179

Gesetze: EStG 1956/57 § 4 Abs. 4EStG 1956/57 § 12 Nr. 1EStG 1956/57 § 33

Leitsatz

1. Ein Herzinfarkt und seine Folgeerkrankungen stellen bei Angehörigen freier Berufe keine typische Berufskrankheit dar.

2. Mit Darlehnsmitteln bezahlte Krankheitskosten können erst im Jahr der Darlehnsrückzahlung zu einer Steuerermäßigung nach § 33 EStG führen. Wurden Krankheitskosten schon für das Jahr ihrer Zahlung geltend gemacht und wirkten sie sich steuerlich aus, so muß sich der Steuerpflichtige den erlangten Steuervorteil anrechnen lassen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1969 II Seite 179
BAAAA-90463

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 04.10.1968 - IV R 59/68

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