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BFH Urteil v. - IV R 77/67 BStBl 1968 II S. 718

Gesetze: EStG 1955 § 15GewStG 1955 § 2 Abs. 1GewStG 1955 § 7GewStDV 1955 § 1 Abs. 1

Leitsatz

Die für die Bremer Toto und Lotto GmbH (früher Bremer Sporttoto GmbH und Bremer Lotto GmbH) tätigen Bezirksleiter sind Gewerbetreibende.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1968 II Seite 718
PAAAA-90441

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 04.07.1968 - IV R 77/67

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