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BFH Urteil v. - IV 254/62 BStBl 1968 II S. 653

Gesetze: EStG 1958 § 11 Abs. 1EStG 1958 § 15 Nr. 1EStG 1958 § 16 Abs. 1 und 2, 24 Nr. 2

Leitsatz

Die Gefahr einer künftigen Geldentwertung rechtfertigt es nicht, einen Veräußerungsgewinn bei langfristiger Abzahlung des Kaufpreises nach den für wagnisbehaftete Geschäfte geltenden Grundsätzen als laufende Bezüge (Veräußerungsrenten) des Veräußerers zu besteuern.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1968 II Seite 653
GAAAA-90431

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 12.06.1968 - IV 254/62

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