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BFH Urteil v. - VI R 41/66 BStBl 1969 II S. 102

Leitsatz

1. Ein Sanierungsgewinn ist auch einkommensteuerlich nicht als Gewinn anzusetzen.

2. Er führt nicht zum Verbrauch eines vorher oder gleichzeitig angefallenen Verlustes.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1969 II Seite 102
ZAAAA-90361

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 27.09.1968 - VI R 41/66

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