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BFH Urteil v. - IV 291/64 BStBl 1967 III S. 310

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1, 3EStG § 18 Abs. 1 Ziff. 1

Leitsatz

1. Planmäßige Erfindertätigkeit ist in der Regel freie Berufstätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Ziff. 1 EStG.

2. Nicht buchführungspflichtige Steuerpflichtige, deren laufende Aufzeichnungen nicht als Buchführung im Sinne des § 161 Abs. 1 Nr. 1 AO angesehen werden können, haben keinen Anspruch darauf, daß das FA ihren Gewinn durch Vermögensvergleich ermittelt. Das FA ist berechtigt, der Gewinnermittlung den Überschuß der Einnahmen über die Ausgaben (§ 4 Abs. 3 EStG) zugrunde zu legen.

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 310
WAAAA-90310

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BFH, Urteil v. 09.02.1967 - IV 291/64

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