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BFH Urteil v. - VI 292/65 BStBl 1966 III S. 541

Gesetze: EStG 1959 § 7b Abs. 1

Leitsatz

Angemessene Aufwendungen für das Anpflanzen von Hecken, Büschen und Bäumen an den Grundstücksgrenzen ("lebende Umzäunungen") gehören zu den nach § 7b Abs. 1 EStG abschreibungsfähigen Herstellungskosten.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1966 III Seite 541
CAAAA-90253

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 30.06.1966 - VI 292/65

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