1. Hat eine Genossenschaft Warenrückvergütungen an Mitglieder beschlossen, die diese gleichzeitig der Genossenschaft als verlorene Baukostenzuschüsse zum Bau eines Silos zur Verfügung stellen, so sind die Warenrückvergütungen bei der Genossenschaft nicht abzugsfähig.
2. Will der Kaufmann die Gewerbesteuerrückstellungen erhöhen, weil das Finanzamt die Abzugsfähigkeit eines gewinnmindernden Postens bei der Körperschaftsteuer (Einkommensteuer) versagt, so muß er einen dahingehenden Antrag spätestens im Verfahren vor dem Finanzgericht (Tatsacheninstanz) stellen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1966 III Seite 321 HAAAA-90221