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BFH Urteil v. - IV 104/64 U BStBl 1965 III S. 97

Leitsatz

Ist bei der rechtskräftigen Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens eine private Schuld zu Unrecht als Betriebsschuld abgezogen worden, so muß im Gewerbesteuermeßbetragsverfahren der Beurteilung dieser Verbindlichkeit als Dauerschuld der Sachverhalt zugrunde gelegt werden, der zum Abzug als Betriebsschuld führte.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1965 III Seite 97
FAAAA-90200

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 05.11.1964 - IV 104/64 U

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