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BFH Urteil v. - V 102/61 U BStBl 1964 III S. 110

Gesetze: UStG § 16UStDB 1951 §§ 70 Abs. 1 Ziff. 2, 71 Abs. 1 Ziff. 6, 77 Abs. 1 Ziff. 2

Leitsatz

Halbtags-Schülerheime, die Schüler bei der Anfertigung der Schularbeiten beaufsichtigen und bei der Freizeitgestaltung überwachen, können die Befreiungsvorschrift des § 4 Ziff. 13 UStG auch dann in Anspruch nehmen, wenn sie den Schülern keine Unterkunft während der Nachtzeit und keine Verpflegung gewähren.

Tatbestand

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Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 110
BAAAA-90048

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 19.12.1963 - V 102/61 U

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