Bei der Ermittlung des Gewerbeertrages einer Personengesellschaft ist die auf einem früheren Anteilserwerb beruhende Sonderbilanz eines Mitunternehmers auch dann zu berücksichtigen, wenn der von dem früheren Mitunternehmer erzielte Veräußerungsgewinn bei der Personengesellschaft nicht zur Gewerbesteuer herangezogen wurde.
Leitsatz
Bei der Ermittlung des Gewerbeertrages einer Personengesellschaft ist die auf einem früheren Anteilserwerb beruhende Sonderbilanz eines Mitunternehmers auch dann zu berücksichtigen, wenn der von dem früheren Mitunternehmer erzielte Veräußerungsgewinn bei der Personengesellschaft nicht zur Gewerbesteuer herangezogen wurde.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1961 III Seite 51 PAAAA-89930
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