Bei der Ermittlung des Gewerbeertrages einer Personengesellschaft ist die auf einem früheren Anteilserwerb beruhende Sonderbilanz eines Mitunternehmers auch dann zu berücksichtigen, wenn der von dem früheren Mitunternehmer erzielte Veräußerungsgewinn bei der Personengesellschaft nicht zur Gewerbesteuer herangezogen wurde.
Leitsatz
Bei der Ermittlung des Gewerbeertrages einer Personengesellschaft ist die auf einem früheren Anteilserwerb beruhende Sonderbilanz eines Mitunternehmers auch dann zu berücksichtigen, wenn der von dem früheren Mitunternehmer erzielte Veräußerungsgewinn bei der Personengesellschaft nicht zur Gewerbesteuer herangezogen wurde.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1961 III Seite 51 PAAAA-89930